Zertifikate – Teilnahmebescheinigungen – "Scheine" – ECTS-Punkte – Bildungsurlaub
Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen der Ingenieurinnen-Sommeruni werden Teilnahmebescheinigungen von der Universität Bremen ausgestellt. In einzelnen Lehrveranstaltungen können Leistungsnachweise (Scheine) erworben werden. In diesem Rahmen können ebenfalls Credit Points nach den European Credit Transfer System (ECTS) erworben werden. Es können auf Wunsch individuelle Teilnahmebestätigungen für berufstätige Teilnehmerinnen ausgestellt werden.
Dazu müssen jeweils die Leistungsanforderungen der einzelnen Lehrveranstaltungen erfüllt werden. Die Anforderungen an die Studentinnen legen die Dozentinnen im Rahmen des im Ingenieurstudium allgemein üblichen Leistungsumfangs fest und werden den Veranstaltungsteilnehmerinnen jeweils vorab vollständig bekannt gegeben.
Hinweis für Studentinnen der Universität Bremen
Die Universität Bremen erkennt im Fachbereich Produktionstechnik sowie in den Elektrotechnikstudiengängen die Lehrveranstaltungen als Teil des regulären Lehrangebots im Modul General Studies an. Die Lehrveranstaltungen der Ingenieurinnen-Sommeruni zählen für das Sommersemester 2013 und für das folgende Wintersemester 2013/14. Die erreichbaren ECTS-Punkte sowie die zur Anerkennung notwendigen Modulnummern finden Sie jeweils direkt bei den Lehrveranstaltungen.
Weitere Details hierzu können Bremer Studentinnen erfragen unter: info@ingenieurinnen-sommeruni.de
Bildungsurlaub (Stand Anfang Mai 2013)
Zahlreiche Lehrangebote haben die Anerkennung als Bildungsurlaub im Lande Bremen. Die Entscheidungen für einzelne weitere Kurse stehen noch aus.
In den anderen Bundesländern gibt es unterschiedliche Regelungen – wir prüfen derzeit noch die einzelnen Ländervorschriften:
- Berlin: Der Bildungsurlaub wird tageweise gewährt. Da es sich bei der Sommeruni um eine Berufliche Weiterbildungsveranstaltung handelt und die Uni Bremen eine Einrichtung im Sinne des §11 (1) des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes ist, können wir in der Uni Bremen für Berliner Arbeitnehmerinnen die Bescheinigung zur Vorlage bei der ArbeitgeberIn unter Hinweis auf §11 (1) des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes selbst ausstellen. (www.berlin.de/bildungsurlaub).
Viele Firmen akzeptieren jedoch die Teilnahme ihrer Mitarbeiterinnen an der Ingenieurinnen-Sommeruni auch ohne Bildungsurlaub, da es sich um reguläre universitäre Lehrveranstaltungen handelt, die dann intern als Weiterbildung anerkannt werden.