Bildungsurlaub/Bildungszeit

In den Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen für Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung bzw. Bildungszeit. Wir verweisen nachfolgend auf einzelne Ländervorschriften. In Bayern und Sachsen gibt es keinen Bildungsurlaub. Übersichten finden Sie auch unter https://www.bildungsurlaub.de.
Viele Firmen akzeptieren die Teilnahme ihrer Mitarbeiterinnen an der Informatica Feminale und der Ingenieurinnen-Sommeruni auch ohne Bildungsurlaub, da es sich um reguläre universitäre Lehrveranstaltungen handelt, die dann intern in der Firma als Weiterbildung anerkannt werden. Auch Online-Kurse können Bildungsurlaub / Bildungszeit sein! Bei Interesse sprechen Sie uns gern an.
Bitte beachten Sie, dass Sie pro Tag (je nach Bundesland unterschiedlich) eine Mindestanzahl an Unterrichtsstunden belegen müssen. Unsere Kurse umfassen mindestens 6 Unterrichtsstunden pro Tag plus täglich fachliche Exkursionen in Betriebe und Forschungsinstitute, die miteinander verbunden werden können. Für An- und Abreise-Tage gelten in einigen Bundesländern spezielle Regelungen.

  • Baden-Württemberg: Wir sind (noch) nicht als Trägereinrichtung anerkannt, deshalb sind unsere Sommeruni-Kurse nicht als Bildungszeit anerkennbar. (Ein Antrag dazu ist in Arbeit.)
  • Bayern: Bildungsurlaub gibt es in dem Bundesland leider nicht.
  • Berlin: Die Sommeruni ist in Berlin automatisch als  Berufliche Weiterbildungsveranstaltung anerkannt, da das Angebot von einer staatlichen Einrichtung im Sinne des § 10 (5) des Berliner Bildungszeitgesetzes (BiZeitG) – also der Universität Bremen – durchgeführt wird. Die Bildungszeit wird tageweise gewährt. Wir können für Berliner Arbeitnehmerinnen die Bescheinigung zur Vorlage bei der Arbeitgeber*in hier in der Universität Bremen ausstellen.(https://www.berlin.de/sen/arbeit/weiterbildung/bildungszeit/).
  • Brandenburg: Wir klären das noch.
  • Bremen:  Wir beantragen in diesem Jahr keine Anerkennungen als Bildungszeit im Bundesland Bremen, da wir für jeden einzelnen unserer 60 Kurse ein sehr umfangreiches Antragsmaterial vorlegen müssten. Dieser Aufwand ist uns leider in diesem Jahr nicht möglich. Bitten Sie Ihre Arbeitergeber*in um die Anerkennung als Weiterbildung.
  • Hamburg: Wir können unter Bezugnahme auf das Berliner Bildungszeitgesetz auch Hamburger Arbeitnehmerinnen eine Bestätigung ausstellen. In Hamburg gilt eine Veranstaltung als anerkannt, wenn diese in irgendeinem anderen Bundesland als anerkannt gilt.
  • Hessen: Wir können unter Bezugnahme auf das Berliner Bildungszeitgesetz auch Arbeitnehmerinnen aus Hessen eine Bestätigung ausstellen. In Hessen gilt eine Veranstaltung als anerkannt, wenn diese in irgendeinem anderen Bundesland als anerkannt gilt. Bitte beachten Sie auch die aktuellen Hinweise ab Anfang 2023 zur Flexibilisierung der täglichen Unterrichtszeiten und bei Teilzeitarbeit (https://arbeitswelt.hessen.de/bildungsurlaub/aktueller-hinweis/).
  • Mecklenburg-Vorpommern: Wir klären das noch.
  • Niedersachsen: Sie können als Arbeitnehmerin selbst einen Antrag stellen. Dies muss spätestens zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Sie haben nur ein eigenes Antragsrecht, wenn alle drei folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
    – die Veranstaltung findet außerhalb Niedersachsens statt und
    – der Träger hat seinen Sitz nicht in Niedersachsen und
    – der Träger hat die Anerkennung nicht selbst beantragt (Anm.: wir stellen keinen Antrag in Niedersachsen).
    (https://www.aewb-nds.de/bildungsurlaub/informationen/)
  • Nordrhein-Westfalen: Die Universität Bremen ist nicht als Trägereinrichtung anerkannt, deshalb kann kein Bildungsurlaub bei den Sommerunis anerkannt werden. Entsprechend §4 des Arbeitnehmer-Weiterbildungs-gesetz in NRW wäre allerdings eine betriebsinterne Anerkennung der Freistellung zum Besuch von Kursen bei den Sommerunis möglich. (vgl. https://www.bildungsurlaub.de/infos/bundeslaender/nrw/gesetz/)
  • Rheinland-Pfalz: Wir beantragen die Anerkennung als Bildungszeit im Bundesland Rheinland-Pfalz.
  • Saarland: Wir klären das noch.
  • Sachsen: Bildungsurlaub gibt es in dem Bundesland leider nicht.
  • Sachsen-Anhalt: Die Sommeruniversität 2023 war als Bildungszeit im Land Sachsen-Anhalt anerkannt worden und wir stellen in 2024 wiederum einen Antrag.
  • Schleswig-Holstein: Wir klären das noch.
  • Thüringen: Wir klären das noch.

Bei Fragen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an: ifis-summerschools@uni-bremen.de

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